Mittwoch, 15. April 2009
Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 18.02.2009 (Az.: 12 O 284/06 - http://www.eear.eu/kmk-hochschulrecht/download/25671.pdf) in einem Rechtsstreit zweier Rechtsanwälte entschieden, dass der hier beklagte Rechtsanwalt in 14 Bundesländern nicht berechtigt ist, den Zusatz "Dr." ohne weitere Hinweise zu führen. Ausgenommen hatte das Landgericht die Länder Bayern und Berlin. Diese hatten dem Beklagten die Führung des akademischen Grades ausdrücklich zugebilligt. Hintergrund ist der Umstand, dass der Beklagte an der Comenius-Universität Bratislava den Grad "Dr. pràv." erworben hatte. Hierbei handelt es sich um den sog. "kleinen Doktorgrad" (JUDr.). Der Beklagte hatte unter anderem auf seiner Homepage den Zusatz "Dr." vor seinem Namen angebracht und angegeben, Kanzleien in Düsseldorf, Köln, Essen und Aachen zu unterhalten. Mit der Führung des Zusatzes "Dr." ohne weitere Herkunftshinweise verstößt der Beklagte nach Ansicht des Landgerichts gegen die Hochschulgesetze der Länder, in denen ihm die Führung nicht ausdrücklich erlaubt war. Die Kammer hat dem Beklagten daher untersagt, den Namenszusatz "Dr." in den betreffenden Bundesländern zu führen und ihn anteilig zum Ersatz von Abmahnkosten verurteilt.
Nachtrag: Dieser Auffassung hat sich das VG Arnsberg im Beschluss vom 16.04.2009, Az.: 9 L 45/09, angeschlossen. Siehe hierzu auch die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts.
Dienstag, 20. Januar 2009
Am 21.01.09 wird Prof. Dr. Ulrich Stelkens seine Antrittsvorlesung an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften (DHV) Speyer halten. Das wird in einer Pressemitteilung von gestern angekündigt.
Stelkens ist einer der Väter von Saarheim, einem ausgezeichneten E-Learning-Projekt. Dem liegt die pfiffige Idee zugrunde, die inzwischen 112 Übungsfälle zum Staatsrecht und Verwaltungsrecht in einer "virtuellen Stadt" anzusiedeln. Es gibt einen Stadtplan von Saarheim, ein Verzeichnis wichtiger Grundstücke, Charakterisierungen der handelnden Personen, sogar eine eigene Homepage der Stadt u.v.m.
Meine Glückwünsche an Herrn Professor Stelkens und vor allem auch an die DHV Speyer!
Sonntag, 18. Januar 2009
Das Institut für Rechtsfinformatik in Hannover bietet einen "Grundkursus im IT-Recht" an. Die kostenpflichtige Seminarreihe richtet sich an Mitarbeiter von klein- und mittelständischen Unternehmen, Selbständige und Existenzgründer. Es gibt vier Module mit jeweils zwei Terminen im März zu folgenden Themen: - Einführung in das IT-Recht / Datenschutz und Datensicherheit
- Recht des elektronischen Handels / Rechtskonform im Internet werben
- Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht / Rechtlich sicheres Gestalten von Webauftritten
- Internet und E-Mail am Arbeitsplatz / E-Mail-Archivierung / Steuerrechtliche Besonderheiten / Computerstrafrecht / Abmahnungen
Mehr Informationen dazu auf der Website des Instituts und der Pressemitteilung vom 16.01.09.
Donnerstag, 15. Januar 2009
An der Universität Innsbruck findet zur Stunde ein Seminar zum Thema "WebCommunities Juristen" statt. Es gibt auch die Möglichkeit, online daran teilzunehmen. Zum Einsatz kommt die Software iVocalize Web Conference.
Leider machte die Verständigung per Mikrofon und Lautsprecher arge Probleme. So konnte man mich in Innsbruck nur ganz leise hören. Bei mir kam der Ton größtenteils nur abgehackt an und fiel schließlich ganz aus. So musste ich die Teilnahme vorzeitig abbrechen, was sehr schade ist.
Sonntag, 11. Januar 2009
An dem Mikro-Blogging-Dienst Twitter beteiligen sich auch Juristen ( Übersicht im JuraWiki, siehe hierzu auch schon LAWgical vom 14.08.08). Bisher gibt es dort vor allem das übliche "Gezwitscher" ( Beispiel), durchsetzt mit juristisch Relevantem ( Beispiel).
Mit Law in motion ist jetzt ein Ticker für juristische Kurzmeldungen gestartet. Damit versorgt die Bonner Privatdozentin Dr. Panajotta Lakkis ihre Würzburger Studenten mit Hinweisen auf ausbildungsrelevante Entscheidungen - wobei die Einträge natürlich allen Interessierten kostenlos zur Verfügung stehen.
Wer auf dem Laufenden bleiben will und noch keinen Twitter-Account hat, kann sich kostenlos registrieren und dann bei Law_in_motion auf "Follow" klicken. Oder man besucht einfach regelmäßig die Seite twitter.com/Law_in_motion - das geht auch ohne Registrierung. Selbstverständlich steht auch ein RSS-Feed zur Verfügung, den man als "dynamisches Lesezeichen" im Browser oder im FeedReader nutzen kann.
Freitag, 17. Oktober 2008
Am 22.10.08 leitet der Direktor des Saarbrücker Instituts für Rechtsinformatik Prof. Dr. Maximilian Herberger eine interessante Vortragsreihe ein, bei der Praktiker aus Justiz und Politik über ihre tägliche Aufgabe und die Kompetenzen, die dafür nötig sind, sprechen. Prominentester Redner ist der Ministerpräsident des Saarlandes und ehemalige Richter Peter Müller. Insgesamt sind bis Mitte Februar 15 Termine (immer mittwochs) angesetzt.
Es handelt sich um eine Veranstaltung im Rahmen der des "Zertifikats Schlüsselkompetenzen", das von der Saarbrücker Rechtswissenschaft seit einem Jahr angeboten wird. Hintergedanke ist dabei offenbar, dass der Jurist nicht nur lernen muss, Fälle zu lösen, sondern auch mit Konflikten umzugehen. Näheres dazu und zu der Veranstaltung insgesamt in der Pressemitteilung von gestern.
Mich hat das spontan an die JuS-Podcasts " Briefe an junge Juristen" erinnert, die ich auch schon sehr interessant fand (siehe auch Jurakopf vom 23.09.08).
Die Vorträge richten sich ausdrücklich auch an "alle interessierten Bürger". Schade, dass ich es voraussichtlich zu keinem der Termine nach Saarbrücken schaffen werde. Vielleicht wird ja etwas aufgezeichnet und ins Netz gestellt?
Montag, 14. Juli 2008
Das Lernen mit Karteikarten ist in der juristischen Ausbildung recht beliebt. Jetzt bin ich auf der Seite KarteiKarte im JuraWiki auf Cobocards gestoßen, eine wirklich nette Online-Karteikarten-Lernumgebung, die auch gemeinsames Lernen und gegenseitiges Abfragen unterstützt. Wie das geht, erklärt das auf der Startseite verlinkte Introvideo. Ein Forum und ein Blog runden das Angebot ab.
Freitag, 11. Juli 2008
Derzeit findet in den Räumen der Sparkasse Merzig das 4. Merziger medienrechtliche Seminar statt. Das Seminar wird geleitet von Dr. Cole (Universität Luxembourg), Prof. Dr. Herberger (Universität des Saarlandes) und Dr. Ory. Standen am Vormittag Referate der Saarbrücker Studentinnen und Studenten auf der Tagesordnung, wurde vor der Mittagspause noch das Themenfeld "Creative Commons" eröffnet. Nach der Mittagspause wurde dieses Thema mit der Vorstellung eines Dissertationsthemas wieder aufgegriffen. Nach der Vorstellung eines weiteren Dissertationsprojekts zu Ontologien ist die Reihe nun an den Teilnehmerinnen der Uni Luxembourg. Diese präsentieren derzeit europarechtliche Aspekte medienrechtlicher Fragestellungen anhand Rechtsprechung auf nationaler und europäischer Ebene mit einem Schwerpunkt auf dem französischen Recht.
Dieses Seminar bietet allen medienrechtlich Interessierten interessante neue Einblicke in spezifische Fragestellungen, die von den Referenten in hervorragender Manier vorgetragen und erörtert werden. Sich ergebende Fragen werden hier jeweils im Anschluss an einen Vortrag ausführlich diskutiert. Auf diese Weise eröffnet die Seminarteilnahme einen regen Austausch unter Juristen, die sich aus den verschiedenen Blickwinkeln der jeweiligen Rechtsordnung, in der sie arbeiten, einem gemeinsamen Thema nähern. Bereits jetzt darf man sich auf die Fortsetzung dieses Austauschs auch außerhalb dieser Veranstaltung freuen.
Dienstag, 1. Juli 2008
Die Rechtsanwaltskammer Köln hat die Teilnahme an der BRAK Online-Fortbildung als Fortbildung im Sinne des § 15 FAO anerkannt. Das teilt der Brancheninformationsdienst Password in seinem gestrigen Newsletter mit.
Das ist bemerkenswert, dass die Online-Fortbildung nun offenbar unter § 15 S. 1 2. HS FAO subsummiert wird, denn nach dem Wortlaut der Vorschrift wird vorausgesetzt, dass man an einer Fortbildungsveranstaltung "dozierend oder hörend" teilnimmt.
§ 15 Fortbildung
Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss jährlich auf diesem Gebiet
wissenschaftlich publizieren oder mindestens an einer anwaltlichen
Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der
Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Dies ist der
Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen.
Die BRAK Online-Fortbildung funktioniert aber lesend und klickend. Deshalb war ich immer davon ausgegangen, dass der § 15 FAO geändert werden muss, um der Online-Fortbildung zum Durchbruch zu verhelfen.
Password schreibt weiter: Wer im Rahmen des Abonnements der BRAK Online-Fortbildung seine Fortbildung mit dem Bestehen des vierteljährlichen Abfragemoduls nachweist, erhält pro Abfragemodul zwei Stunden als Fachanwaltsfortbildung anerkannt. Maximal können demnach mit den vier Abfragemodulen eines Jahres acht der zehn notwendigen Fortbildungsstunden nachgewiesen werden. BRAK wird zurzeit in 189 Rechtsgebieten angeboten.
(Hier hat sich ein Tippfehler in dem Newsletter eingeschlichen, es sind natürlich nur 19 Rechtsgebiete.)
Die BRAK Online-Fortbildung geht auf eine Ausschreibung der BRAK zurück und wird von Wolters Kluwer Deutschland angeboten. Das Unternehmen sitzt in Köln, nebenbei bemerkt. Nach recht ähnlichem Muster funktioniert das AnwaltZertifikatOnline, das juris in Kooperation mit der DeutschenAnwaltAkademie anbietet (siehe hierzu schon LAWgical vom 01.10.07), d. h. man bekommt alle 14 Tage eine PDF mit Lerninhalten zugemailt und hat einmal im Quartal die Möglichkeit, einen Online-Test mit Fragen zu diesen Inhalten zu absolvieren.
Köln müsste jetzt konsequenterweise auch die Fortbildung von juris und der DAA anerkennen. Es bleibt spannend, ob andere Rechtsanwaltskammern dem Kölner Beispiel folgen.
Sonntag, 4. Mai 2008
Tele-Jura bietet juristische Lehrfilme auf YouTube an. Dazu heißt es auf telejura.de: Produziert wird Tele-Jura von den Diplom-Juristen Radoslaw Czupryniak, Matthias Frohn, Peter Reineke und Stephan Trebeß. Die Lehrfilme laufen parallel zu einem Anwendungskurs von Matthias Frohn, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Internationales Privatrecht, Internationales Zivilverfahrensrecht und Rechtsvergleichung (Prof. Grothe, FU Berlin).
jura.nerd vermisst den "akademischen Anspruch". Ich habe mir die Trierer Weinversteigerung angeschaut. Das ist sehr lustig, aber der didaktischen Ansatz ist doch unverkennbar. Ich find's jedenfalls super und hab's mal auf die Liste "JuraVideo" gesetzt.
Dienstag, 25. März 2008
Ein ehrgeiziges Projekt hatte da Rechtsanwalt Dr. Thomas Fuchs vor gut einem Jahr gestartet. Doch die "Historisch-synoptische Edition" zum Urheberrechtsgesetz mit einer umgekehrt chronologischen Darstellung sämtlicher seit seinem ersten Inkrafttreten im Jahre 1965 verkündeten Fassungen sollte nur den Auftakt zu einer ganzen Reihe von historisch-synoptischen Gesamtdarstellungen wichtiger Gesetze bilden.
Skeptiker wie ich sprachen bereits von einem Lebenswerk, als Thomas sich anschließend sofort an das Bürgerliche Gesetzbuch heranwagen wollte. Und nun, nur wenige Monate später, ist nicht nur die insgesamt 3126 Buchseiten umfassende Synopse sämtlicher jemals gültiger Fassungen aller 2684 BGB-Paragrafen fertig. Nein, auch das Grundgesetz hat Thomas fast nebenbei gleich mit erledigt. Und das Beste daran: Alle Werke (BGB AT, SchuldR I, SchuldR II, SachenR, FamR I, FamR II, FamR III und ErbR sowie GG und UrhG) sind nicht nur in gedruckter Form käuflich zu erwerben, sondern können auch komplett online genutzt werden. - Unschätzbare Werkzeuge nicht nur für historische Rechtsvergleiche in Ausbildung und Lehre, sondern ebenso und vor allem auch für Praktiker, die sonst, wenn sie in sich über längere Zeiträume erstreckenden Fällen genau arbeiten und keine unnötigen Haftungsrisiken eingehen wollen, idealerweise direkt mit den unkonsolidierten Roh-Fassungen in den Gesetzblättern arbeiten müssten.
Die Handhabung erschließt sich dabei sehr rasch: Wie auch bei anderen Synopsen üblich, werden jeweils zwei zeitlich aufeinander folgende Fassungen eines jeden Paragrafen parallel gegenübergestellt. Dabei finden sich die in der linken neueren Fassung gegenüber der rechten älteren Fassung hinzugekommenen Wörter bzw. Pasagen ebenso kursiv gekennzeichnet, wie diejenigen Teile in der rechten älteren Fassung, welche durch die jeweilige Gesetzesänderung entfallen sind. In der Online-Version wurde diese Unterscheidung von hinzugekommenen und entfallenen Textteilen zusätzlich durch rote und blaue Textmarkierungen untermalt. Für eine optimale Orientierung wurden zudem alle durch solche Änderungsgesetze entstandenen Zwischenfassungen auch noch einmal in voller Breite und ohne Textauszeichnungen zwischen den einzelnen synoptischen Gegenüberstellungen eingefügt.
Übrigens will es Thomas Fuchs bei diesen Synopsen noch nicht belassen. Nachdem es schon mit dem BGB so gut lief, kann ihn wohl nichts mehr schocken. Das Texte-Vergleichsprogramm, dass er sich im Laufe seiner Arbeit für diese Zwecke selbst geschrieben hat, ersetzt offenbar ganze Heerscharen von Hiwis und Co-Autoren. Man darf also gespannt sein, welche Gesetzes-Synopsen er sich sonst noch schon immer mal zur Hand gewünscht hätte ...
Dienstag, 15. Januar 2008
Schon seit letzter Woche gibts bei dejure.org die wichtigsten Gesetzesänderungen zum neuen Jahr in Synopsen schicken Vorher-/ Nachher-Gegenüberstellungen. Angeboten werden die Geschmacksrichtungen UrhG ("Zweiter Korb"), BGB (Unterhaltsrechtreform) und StPO (Vorratsdatenspeicherung; Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung).
Mittwoch, 5. Dezember 2007
Nach erfolgreicher Durchführung unseres ersten Moot Courts in Second Life haben meine Kollegin Iris Speiser und ich das Konzept jetzt beim Deutschen E-Learning-Innovations- und Nachwuchs-Award eingereicht. Nominierte Projekte haben die Möglichkeit, sich auf der Messe LEARNTEC 2008 in Karlsruhe zu präsentieren, wobei die Nominierungen in ca. 14 Tagen feststehen werden. Der Preis wird dann am 29.01.08, dem ersten Tag der dreitägigen Messe, verliehen.
Die Darstellung des Konzepts ist im JuraWiki auf der Seite D-ELINA2008 abrufbar. Das ist eine schöne Zusammenfassung unserer Aktivitäten und zur Lektüre sehr zu empfehlen. Für ganz Eilige gibt es auch eine Kurzdarstellung.
Montag, 1. Oktober 2007
Heute ist das AnwaltZertifikatOnline gestartet. Es handelt sich um ein Fortbildungsangebot für Rechtsanwälte der DeutschenAnwaltAkademie in Kooperation mit juris.
Ein Teil der Inhalte wird als "Leseprobe" angeboten, so auch das Editorial zum IT-Recht, in dem Prof. Dr. Dirk Heckmann sehr schön das Konzept erklärt.
Am besten, man macht sich selbst ein Bild und nutzt den kostenlosen Gratistest. Ich bin nämlich befangen, da an dem Projekt als Online-Redakteur beteiligt.
Die URL lautet: www.anwaltzertifikat.de
Freitag, 10. August 2007
Nachdem ich im 1. Teil schon über meine Erlebnisse in den Abteilungen Online-Redaktion und Produktmanagement berichtet habe, folgt hier ein Bericht zu den leider schon letzten beiden Praktikumswochen:
Zu Beginn der dritten Praktikumswoche stand erst mal der Wechsel in die Abteilung Systementwicklung auf dem Programm, der mit einem kleinen Büroumzug verbunden war. Meine Geräte fanden auch dort schnell ihren Platz und dem reibungslosen Arbeiten stand nichts im Wege. Ich erhielt eine Einführung in die Aufgaben der Abteilung und bekam den Auftrag, das juris-Portal und die Fachportale auf Barrierefreiheit zu überprüfen. Ich erfuhr, dass juris schon einige Schritte zur barrierefreien Gestaltung der Angebote unternommen hat. Allerdings erhielten die Mitarbeiter wenige Rückmeldungen von blinden Anwendern. Mit einer für die Dauer meines Praktikums eingerichteten Kennung konnte ich mich in fast allen Fachportalen umsehen. Dabei traten nur geringfügige Mängel in Erscheinung, beispielsweise die Auszeichnungen von Grafiken oder Probleme mit einigen PDF-Dateien.
"Gastbeitrag zum Praktikum bei juris, 2. Teil" vollständig lesen
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