Eigentlich habe ich ja gar keine Zeit (
Workshop, Brüssel und
DAFTA in einer Woche) diesen Beitrag zu schreiben. Deshalb mag man mir die eine oder andere Ungenauigkeit und einen fehlenden Link verzeihen. Dennoch vermisse ich in der derzeitigen Diskussion um das Urteil die internationale Dimension und eine Berücksichtigung der ausgelösten Dynamik.
Ich schliesse mich
Thomas Stadler an, dass man für eine ausführliche Würdigung sicherlich das Urteil abwarten muss.
Der erste Senat des BGH hat laut
Pressemitteilung im Fall von marions-kochbuch.de gegen chefkoch.de entschieden. marions-kochbuch.de ist ein redaktionelles Angebot, während chefkoch.de von Nutzern gefüttert wird, aber eine gewisse redaktionelle Kontrolle ausübt und eine Stärkung der eigenen Marke anstrebt. Nutzer hatten beim Einstellen von Inhalten Photos von marions-kochbuch.de verwendet. Die Tatsache, dass Bilder wild kopiert werden ist nicht so neu. Normalerweise haftet dann derjenige, der die Bilder kopiert und heraufgeladen hat. Schliesslich weiss der zutragende Nutzer am allerbesten woher seine Materialien stammen.
Die klagende Parteil setzt allerdings die Tradition der deutschen Justiz fort und konzentriert sich allein auf die Intermediäre. Konsequenterweise wird die Platform chefkoch.de zu Schadenersatz verurteilt. Als Grund für die Haftung wird angegeben, chefkoch.de habe sich die Inhalte seiner Nutzer
zu eigen gemacht. Man rechnet also das Verhalten Dritter zu. Diese Zurechnung sei begründet, denn chefkoch.de
kontrolliere die auf ihrer Plattform erscheinenden Rezepte inhaltlich und weise ihre Nutzer auf diese Kontrolle hin. Weiterhin nimmt der BGH eine
nach aussen sichtbare inhaltliche Verantwortung der Betreiber der Platform an. Dies folge auch daraus, dass der Platformbetreiber die Beiträge Dritter mit seinem Logo kennzeichne. Schliesslich wolle die Platform
das Einverständnis ihrer Nutzer, dass sie alle zur Verfügung gestellten Rezepte und Bilder beliebig vervielfältigen und an Dritte weitergeben darf.
1995 gab es in New York den Fall
Stratton Oakmont v. Prodigy. Der gehört zum kleinen Einmaleins des Internetrechtlers. Damals gab es noch geschlossene Online-Dienste. AOL ist sicherlich der bekannteste. Prodigy war ein ebensolcher Service. Prodigy betrieb verschiedene Diskussiongruppen und hatte Moderatoren und Filter installiert, damit nicht zu viel Schund durchkam. Der New York State Supreme Court folgerte daraus, dass Prodigy eine redaktionelle Kontrolle über die Inhalte habe und damit für die in einer Nachricht enthaltenen Beleidigungen hafte; sozusagen die amerikanische Version des
sich zu eigen machens.
Die Kritik am Prodigy Urteil war mehr als harsch, die Folgen desaströs.
Die Kritik konzentrierte sich auf die Tatsache, dass Prodigy via Haftung für gutes Handeln bestraft wurde. Anstatt alles einfach ungefiltert weiter laufen zu lassen, hatte Prodigy ja versucht genau den Fall zu verhindern, der dann eingetreten war. Richtiges Verhalten wurde also negativ sanktioniert. Derjenige, der sich kümmert, ist der Dumme.
Und so waren die Folgen desaströs, denn die Firmen reagierten schnell, radikal und gemäss der US-Kultur, die gefilterte Kommunikation ohnehin nicht mag. Alle Filter wurden eingerissen und der Nutzer allein gelassen. Unternehmen fürchteten, dass sie nun für jede Art von Hilfe beim Filtern übler Beiträge haftbar gemacht werden, denn sie waren leicht erreichbar und bei ihnen war ja auch monetär etwas zu holen (punitive damages). Es wurden also diejenigen lahm gelegt, die das Know-How und die Mittel zur Hilfe gegen Schund hatten. Die Hilfe des Nutzers zum Filtern unliebsamer Beiträge als Element des Wettbewerbs mit anderen Anbietern wurde eleminiert. Das ganze System entwickelte sich noch mehr in Richtung eines Wildwuchses.
Ich habe später einen Artikel eines beteiligten Richters gelesen -den ich in der Eile nicht finde- der im Nachgang seine eigene Entscheidung als Grundfalsch bezeichnete. Der amerikanische Kongress integrierte eine spezielle Klausel in den Communications Decency Act, damit die Wirkungen des Urteils wieder aufgehoben wurden.
Ich bin nun gespannt, ob der BGH sich mit Stratton vs. Prodigy auseinandergesetzt hat. Denn die Kriterien aus der Pressemitteilung wann man sich etwas
zu eigen macht sind kaum für Abgrenzungen geeignet und schränken das sogenannte
crowd sourcing sehr stark ein. Ein gutes Angebot aus Beiträgen vieler zu erstellen ist nicht einfach. Ich frage mich auch, warum nicht einfach die Bilder via Unterlassungsklage aus dem Angebot von chefkoch.de entfernt wurden, ohne auf das
zu eigen machen zurückgreifen zu müssen.
Das Kriterium der Rechteeinräumung, namentlich
das Einverständnis ihrer Nutzer, dass sie alle zur Verfügung gestellten Rezepte und Bilder beliebig vervielfältigen und an Dritte weitergeben darf erscheint weit hergeholt. Die gesamte Web-site des W3C basiert auf einer solchen Rechteeinräumung. Wie sonst sollte W3C in der Lage sein, die beigetragenen Dokumente auf seinen Web servern zu veröffentlichen? Dort werden sie schliesslich von Dritten heruntergeladen und hoffentlich auch benutzt. Diese Dritten dürfen die Dokumente dann auch in eine eMail on Vierte und Fünfte packen. Dazu müssen entsprechende Rechte eingeräumt werden. Dass das W3C sich nun die vielen Gigabyte von Beiträgen Dritter zu eigen macht halte ich, aber sicherlich auch die Firmen, die diese Dokumente beigetragen haben, schlichtweg für eine abwegige Folgerung. Sorge bereitet auch, dass es nicht für ausreichend erachtet wurde, dass die Nutzer in den AGB ermahnt wurden, nur solche Inhalte hochzuladen, an denen der Nutzer genug Rechte besitzt.
Zudem ist wieder erkennbar, dass der BGH, wie oft auch die Instanzgerichte, sich rein an der äusseren Gestaltung einer Web-site orientiert. Als ob eine Web-site eine moderne Zeitung sei. Die strikte Trennung von Daten und äusserer Gestaltung sollte irgendwann Eingang in die Beurteilungen von Web-sites einfliessen. Dabei sollten sich die Kriterien an den Daten orientieren, nicht an deren Layout, wie schon
CSS Zen Garden zeigt. Der gleiche Inhalt wird dort ganz verschieden dargestellt. Ein click lohnt sich.
Wie man sieht halte ich die Figur des
zu eigen machen generell für eine schwere Fehlentwicklung des Rechts, insbesondere, wenn man sie auf das Web anwendet. Denn im Web geht es gerade darum die Wiederverwendbarkeit von Daten zu fördern um eine schnellere Innovation und eine neue Stufe der Kreativität zu erreichen.
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