
Vor einigen Tagen überrascht mich Facebook nach der Anmeldung mit dem hier abgebildeten Hinweis. Mir wird mitgeteilt, dass drei meiner Facebook-Freunde den so genannten Freundefinder ausprobiert haben. Der Freundefinder ist ein Service von Facebook, der bisher ein etwas verstecktes Dasein in einer Unterseite von Facebook fristete. Sie kurzem wird das Feature aber etwas intensiver beworben, wie es scheint.
In der Vergangenheit ist schon über die Möglichkeit des Freunde-Findens durch Upload des Mail-Adressbuchs zu Facebook kritisch berichtet worden. Problem damals: Es wurde das gesamte Adressbuch hochgeladen - mit allen Kontaktdaten und eventuellen Anmerkungen in den Notizfeldern. Der Freundefinder geht aber noch einen Schritt weiter: Für die Nutzung dieser Funktion soll man sein Mailpasswort an Facebook übergeben. Zwar wird das Passwort nach Angaben Facebooks nicht gespeichert (das wäre ja noch schöner!), aber Facebook nimmt Zugriff auf die eigene Mailbox. Vermutlich werden die Header aller in der Mailbox vorhandenen Mails ausgelesen und aus diesen die Mailadressen extrahiert. Dies wirft gleich mehrere Probleme auf:
Zunächst gewährt der Nutzer mit dieser Funktion Zugriff auf seine eigenen, möglicherweise sensiblen Daten - ich würde nicht wollen, dass ein Dritter meine E-Mails liest. Administratoren haben sich schon Kündigungen für das Auslesen fremder Mailboxen eingehandelt. Doch mit der Übergabe des Passworts erteilt der Facebook-Nutzer eine Einwilligung in den Abruf dieser Daten.
Aber was ist mit den Absendern der Mail in den Postfächern meiner Facebook-Freunde? Wenn ich einem Freund eine private E-Mail schreibe, dann erteile ich damit keine Erlaubnis, diese Dritten zugänglich zu machen. Facebook mag also die Einwilligung des Mailboxinhabers haben, aber mit großer Wahrscheinlichkeit nicht die der Absender der Mails. Ich werde mir also in Zukunft überlegen, was ich Personen schreibe, die einen Facebook-Account haben.
Weiterhin könnte der Facebook-User mit der Preisgabe seiner Mailadresse gegen betriebliche Verschwiegenheitspflichten verstoßen. Womöglich befinden sich in dienstlichen Mailboxen interne Dokumente, deren Zugänglichmachung an Dritte vom Arbeitgeber unerwünscht ist. Hier kann sich also ein Abmahnungsgrund auftun.
Und schließlich verbieten es etliche Mailprovider ihren Kunden in den AGB, das Passwort zu dem Dienst Dritten zugänglich zu machen. Wer den Freundefinder nutzt, verstößt ggf. gegen diese Geschäftsbedingungen.
Ich werde den Freundefinder jedenfalls nicht ausprobieren - egal, wie oft mich Facebook noch dazu auffordert.
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