Ein ehrgeiziges Projekt hatte da
Rechtsanwalt Dr. Thomas Fuchs vor gut einem Jahr gestartet. Doch die
"Historisch-synoptische Edition" zum Urheberrechtsgesetz mit einer umgekehrt chronologischen Darstellung sämtlicher seit seinem ersten Inkrafttreten im Jahre 1965 verkündeten Fassungen sollte nur den Auftakt zu einer ganzen Reihe von historisch-synoptischen Gesamtdarstellungen wichtiger Gesetze bilden.
Skeptiker wie ich sprachen bereits von einem Lebenswerk, als Thomas sich anschließend sofort an das Bürgerliche Gesetzbuch heranwagen wollte. Und nun, nur wenige Monate später, ist nicht nur die insgesamt 3126 Buchseiten umfassende Synopse sämtlicher jemals gültiger Fassungen
aller 2684 BGB-Paragrafen fertig. Nein, auch das
Grundgesetz hat Thomas fast nebenbei gleich mit erledigt. Und das Beste daran: Alle Werke (BGB
AT,
SchuldR I,
SchuldR II,
SachenR,
FamR I,
FamR II,
FamR III und
ErbR sowie
GG und
UrhG) sind nicht nur in gedruckter Form käuflich zu erwerben, sondern
können auch komplett online genutzt werden. - Unschätzbare Werkzeuge nicht nur für historische Rechtsvergleiche in Ausbildung und Lehre, sondern ebenso und vor allem auch für Praktiker, die sonst, wenn sie in sich über längere Zeiträume erstreckenden Fällen genau arbeiten und keine unnötigen Haftungsrisiken eingehen wollen, idealerweise direkt mit den unkonsolidierten Roh-Fassungen in den Gesetzblättern arbeiten müssten.
Die Handhabung erschließt sich dabei sehr rasch: Wie auch bei anderen Synopsen üblich, werden jeweils zwei zeitlich aufeinander folgende Fassungen eines jeden Paragrafen parallel gegenübergestellt. Dabei finden sich die in der linken neueren Fassung gegenüber der rechten älteren Fassung hinzugekommenen Wörter bzw. Pasagen ebenso kursiv gekennzeichnet, wie diejenigen Teile in der rechten älteren Fassung, welche durch die jeweilige Gesetzesänderung entfallen sind. In der Online-Version wurde diese Unterscheidung von hinzugekommenen und entfallenen Textteilen zusätzlich durch rote und blaue Textmarkierungen untermalt. Für eine optimale Orientierung wurden zudem alle durch solche Änderungsgesetze entstandenen Zwischenfassungen auch noch einmal in voller Breite und ohne Textauszeichnungen zwischen den einzelnen synoptischen Gegenüberstellungen eingefügt.
Übrigens will es Thomas Fuchs bei diesen Synopsen noch nicht belassen. Nachdem es schon mit dem BGB so gut lief, kann ihn wohl nichts mehr schocken. Das Texte-Vergleichsprogramm, dass er sich im Laufe seiner Arbeit für diese Zwecke selbst geschrieben hat, ersetzt offenbar ganze Heerscharen von Hiwis und Co-Autoren. Man darf also gespannt sein, welche Gesetzes-Synopsen er sich sonst noch schon immer mal zur Hand gewünscht hätte ...
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